Begriffe der privaten Krankenversicherung
in der Kurzerklärung:
Beitragsrückerstattung:
Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er
gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der
Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt
es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört
sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.
Sterbetafel:
In der Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung spielt neben der Schadenswahrscheinlichkeit,
Deckung interner Kosten, Bildung von Rückstellungen u.Ä. auch die Sterbetafel eine Rolle. In der PKV
werden Altersrückstellungen gebildet, die helfen sollen, den Beitrag bei steigendem Alter vergleichsweise
stabil zu halten. Diese Mittel sollen ja auch bis zum Schluß reichen.
Daher spielt die durchschnittliche
Lebenserwartung von privat Versicherten eine Rolle. Diese ist in der Sterbetafel dargestellt. Die privaten
Krankenversicherungen müssen alle mit möglichst aktuellen Sterbetafeln arbeiten. Sie werden immer
wieder der tatsächlichen Entwicklung angepaßt.
Gesetzliche Altersrückstellung
Die (zusätzliche) gesetzliche Altersrückstellung ist seit dem 1.1.2000 in der privaten Krankenversicherung
zu bilden. Es sind 10 % aus dem ambulanten Tarif, dem stationären Tarif (Krankenhaus-Tarif), und dem
Zahntarif. Bei Angestellten muß dies der Arbeitgeber ebenfalls zu 50 % finanzieren. Mit den entsprechenden
Rückstellungen sollen Beitragserhöhungen ab Alter 65 und darüber verhindert werden. Je früher man
beitritt, umso höher sind die Rückstellungen, und umso sicherer kann dieses Ziel erreicht werden. Wer schon
vor 2000 in der PKV war, konnte diese gesetzliche Altersrückstellung auch abwählen. Von da an jedoch ist
es Pflicht für alle dauerhaften Tarife (für Kinder, Studenten, Beamtenanwärter nicht erforderlich).
Beitragsbemessungsgrenze:
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des monatlichen Einkommens Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bis vor einigen Jahren entschied dies gleichzeitig
auch, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Heute ist das nicht mehr so. Die Pflicht-
grenze dafür ist höher geworden als die Beitragsbemessungsgrenze. Durch Steigerungen dieser Grenze
erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für alle Personen, die bereits den Höchstsatz der
gesetzlichen Kasse zahlen.
Hausarztprinzip:
Immer häufiger werden Tarife mit dem Hausarztprinzip an geboten, auch Primärarztprinzip genannt.
Dies sind günstige Tarife, wo der Versicherer jedoch will, daß man als Erstes zum Hausarzt geht,
ehe man zu Fachärzten geht. Hält man das nicht ein, gibt es Kürzung um 20 oder 25 % von der
entsprechenden Rechnung. Dies gilt oft auch für die Verordnungen, wie Medikamente, Massagen,
Krankengymnastik etc.- Mitunter ist es auch nötig, den Hausarzt namentlich zu benennen - man
kann bei diesen Versicherern auch den Hausarzt also nicht ohne Weiteres wechseln.
Offener Hilfsmittelkatalog:
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar
beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch
würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt
werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß
"technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann
auch schlechter kalkulierbar sind.
Risikozuschlag für Sehhilfen:
Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß es einen Risikozuschlag
für das Tragen von Sehhilfen gibt (also Brille, Kontaktlinsen). Das gilt aber nur, wenn das bereits
bei Antragstellung zutrifft. Nicht, wenn sich das später ergibt. Die Zuschläge sind überschaubar,
wie z.B. 3,- bis 5,- Euro. Man kann dafür mitunter Sehhilfen auch ausschließen lassen, und
braucht dann auch keinen Zuschlag zu zahlen.
PKV für Seefahrer
Wer nicht unter deutscher, sondern fremder Flagge auf See unterwegs ist, fällt nicht in die gesetzliche Krankenversicherung,
sondern kann sich auch privat versichern. Es ist zwar nicht leicht, Versicherer hiefür in der privaten Krankenversicherung
zu finden, aber es gibt solche. Krankentagegeld kann allerdings für die Auslandstätigkeit nicht versichert werden. Dies
würde nur geleistet, wenn man sich krank nach Deutschland "retten" kann.
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von Antrag oder Angebotsanfrage
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Beitragsrückerstattung
Stationäre Zusatzversicherung in der PKV
Pflicht zur Krankenversicherung
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